CDU-Antrag

CDU fragt nach dem Schutz von Hinweisgebern in Schopfheim

Die CDU-Fraktion im Gemeinderat Schopfheim fordert von der Stadtverwaltung einen umfassenden Bericht zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes und des Kommunalen Meldestellengesetzes.  

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Wie und in welchem Umfang sind im Rath...setzt worden? Das will die CDU wissen.  | Foto: André Hönig
Wie und in welchem Umfang sind im Rathaus Schopfheim das Hinweisgeberschutzgesetz und das Kommunale Meldestellengesetz umgesetzt worden? Das will die CDU wissen. Foto: André Hönig

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein bundesweites Gesetz zum Schutz von Personen, die im beruflichen Kontext Verstöße melden (Whistleblower). Arbeitgeber mit mehr als 50 Beschäftigten sind demnach verpflichtet, interne Meldestellen einzurichten und Hinweisgeber vor Repressalien zu schützen. Kommunen sind jedoch vom Hinweisgeberschutzgesetz ausgeschlossen, wenn es um die Pflicht zur internen Meldestelle geht – um diese Lücke zu schließen, hat das Land Baden-Württemberg am 19. März 2024 das Kommunale Meldestellengesetz erlassen. Dieses Gesetz verpflichtet kommunale Arbeitgeber, darunter Gemeinden, Gemeindeverbände und Kommunalunternehmen, mit mindestens 10.000 Einwohnern und mindestens 50 Beschäftigten zur Einrichtung interner Meldestellen, schreibt die CDU Schopfheim zur Begründung ihres Antrags. Ziel ist es, den Schutz von Hinweisgebern auch auf kommunaler Ebene sicherzustellen. Schopfheim erfülle mit rund 20.000 Einwohnern und mehr als 50 Beschäftigten die Voraussetzungen des Gesetzes und sei somit rechtlich zur Umsetzung verpflichtet.

Die CDU-Fraktion beantragt, dass die Stadtverwaltung dem Gemeinderat schriftlich und anschließend mündlich im zuständigen Ausschuss oder im Gemeinderat Bericht erstattet. Sie soll unter anderem darlegen, wie und in welchem Umfang das Hinweisgeberschutzgesetz und das Kommunale Meldestellengesetz in der Stadtverwaltung umgesetzt wurden, welche internen Meldestellen eingerichtet wurden und wie deren Erreichbarkeit und Vertraulichkeit gewährleistet sind. Zudem soll die Verwaltung erläutern, welche konkreten Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber getroffen werden, wie die Beschäftigten über ihre Rechte und Meldewege informiert wurden und wie die Kommunikation zu diesem Thema erfolgt. Weiter soll der Bericht Auskunft darüber geben, ob und in welchem Umfang bereits Meldungen eingegangen sind. Schließlich soll dargelegt werden, welche Steuerungs- und Kontrollmechanismen die Stadt Schopfheim etabliert hat oder plant, um die Gesetzesvorgaben einzuhalten.

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