Pöt, pöt, pöt, pöt. Untermalt von Kratzgeräuschen stottert der Motor vor sich hin. Seit 20 Minuten lässt der Nachbar seinen Wagen warmlaufen und schabt dabei mit dicken Handschuhen bewaffnet die Schreiben frei. Aber ist da eigentlich erlaubt?
Wer seinen Wagen warmlaufen lässt, riskiert 10 Euro Bußgeld. Überflüssiges Laufenlassen des Motors ist nach der Straßenverkehrsordnung Paragraf 30 verboten, so Sigmund ...