Fragen und Antworten
Corona-Krise: Welche Eltern Anspruch auf Notfallbetreuung haben

Um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, können Eltern, die im Bereich der "kritischen Infrastruktur" arbeiten, ihre Kinder in Notbetreuung geben. Was das genau heißt – ein Überblick.
Wer hat einen Anspruch?
Eltern von Kita-, also Kindergarten- und Krippenkindern, sowie von Grundschulkindern und Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 und 6, die in der Gesundheitsversorgung, aber auch bei Herstellern von notwendigen Medizinprodukten und Lebensmitteln, bei Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei arbeiten, oder deren Arbeit kritische Infrastruktur wie Strom, Wasser, ÖPNV und Telekommunikation sicherstellt. Auch Beschäftigte von Presse und Rundfunk gehören dazu. Für einen Anspruch auf Notbetreuung müssen beide Elternteile in den ...
Eltern von Kita-, also Kindergarten- und Krippenkindern, sowie von Grundschulkindern und Schülerinnen und Schülern der Klassen 5 und 6, die in der Gesundheitsversorgung, aber auch bei Herstellern von notwendigen Medizinprodukten und Lebensmitteln, bei Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei arbeiten, oder deren Arbeit kritische Infrastruktur wie Strom, Wasser, ÖPNV und Telekommunikation sicherstellt. Auch Beschäftigte von Presse und Rundfunk gehören dazu. Für einen Anspruch auf Notbetreuung müssen beide Elternteile in den ...