BGH-Urteil

Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung

Cum-Ex-Aktiengeschäfte mit Milliardenschäden für den deutschen Fiskus sind als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar. Die komplette Aufarbeitung des Skandals dürfte noch lange dauern.  

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Jetzt hat Karlsruhe wichtige Weichen gestellt.  | Foto: Uli Deck (dpa)
Jetzt hat Karlsruhe wichtige Weichen gestellt. Foto: Uli Deck (dpa)
Das entspreche nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden, sondern ergebe sich auch unmittelbar aus dem Gesetz, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am ...

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