Cum-Ex-Aktiengeschäfte sind strafbare Steuerhinterziehung
Cum-Ex-Aktiengeschäfte mit Milliardenschäden für den deutschen Fiskus sind als Steuerhinterziehung zu bewerten und damit strafbar. Die komplette Aufarbeitung des Skandals dürfte noch lange dauern.
Das entspreche nicht nur dem Gerechtigkeitsempfinden, sondern ergebe sich auch unmittelbar aus dem Gesetz, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am ...