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Damit nicht das Sozialamt kassiert

  • Mo, 22. Oktober 2012
    Kreis Lörrach

Eltern von behinderten Kindern können ein Behindertentestament erstellen, damit ihr Nachwuchs gut versorgt wird.

Seinen Nachlas zu regeln ist immer sinnvoll.   | Foto: dpa
Seinen Nachlas zu regeln ist immer sinnvoll. Foto: dpa

LÖRRACH. Eltern behinderter Kinder sorgen oft ihr Leben lang für den Nachwuchs. Mit einem Behindertentestament können sie sicherstellen, dass das Kind auch nach ihrem Tod gut versorgt ist. Verdienen Sohn oder Tochter auf Grund ihrer Behinderung kein Geld, zahlt das Sozialamt Grundsicherung, Kosten für einen Wohnheimplatz und andere Leistungen. Erbt der betroffene Mensch, muss er diese Kosten aus seinem Erbe bezahlen bis nur noch ein kleines Schonvermögen übrig ist. Empfänger von Grundsicherung dürfen zum Beispiel nur 2600 Euro behalten.

Mit dem Behindertentestament können die Familien diesen Zugriff der Sozialbehörden auf das Erbe verhindern. Sie können das Erbe stattdessen für die Versorgung des behinderten Menschen verwenden, etwa für die Finanzierung von Hobbys und Urlaub, von zusätzlicher Betreuung oder von ...

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