Damit nicht das Sozialamt kassiert

Eltern von behinderten Kindern können ein Behindertentestament erstellen, damit ihr Nachwuchs gut versorgt wird.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Seinen Nachlas zu regeln ist immer sinnvoll.   | Foto: dpa
Seinen Nachlas zu regeln ist immer sinnvoll. Foto: dpa

LÖRRACH. Eltern behinderter Kinder sorgen oft ihr Leben lang für den Nachwuchs. Mit einem Behindertentestament können sie sicherstellen, dass das Kind auch nach ihrem Tod gut versorgt ist. Verdienen Sohn oder Tochter auf Grund ihrer Behinderung kein Geld, zahlt das Sozialamt Grundsicherung, Kosten für einen Wohnheimplatz und andere Leistungen. Erbt der betroffene Mensch, muss er diese Kosten aus seinem Erbe bezahlen bis nur noch ein kleines Schonvermögen übrig ist. Empfänger von Grundsicherung dürfen zum Beispiel nur 2600 Euro behalten.

Mit dem Behindertentestament können die Familien diesen Zugriff der Sozialbehörden auf das Erbe verhindern. Sie können das Erbe stattdessen für die Versorgung des behinderten Menschen verwenden, etwa für die Finanzierung von Hobbys und Urlaub, von zusätzlicher Betreuung oder von ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel