Dank Botellon durfte Thurn klagen
Freiburger Doktorand kämpfte gestern vor Mannheimer Gericht gegen die beiden Freiburger Alkoholverbote
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Der Freiburger Doktorand John Philipp Thurn kann zumindest mit einem Teilerfolg rechnen. Der Verwaltungsgsgerichtshof Mannheim ließ bei der gestrigen mündlichen Verhandlung durchblicken, dass wohl zumindest die sogenannte Randgruppentrink-Verordnung rechtswidrig ist. Beim Alkoholverbot im Bermuda-Dreieck kann die Stadt noch hoffen (siehe den Bericht auf "Land und Region").
Zunächst wurde über die Zulässigkeit der Verordnung verhandelt, die das Gruppentrinken in der Öffentlichkeit verbietet, wenn es geeignet ist andere zu stören. Die Verhandlung begann für Thurn mit einem ...