Darf ein verurteilter Missbrauchstäter seine Taten auf YouTube verharmlosen?
Kaum aus der Haft entlassen, zeigt ein Missbrauchstäter in einem Video keinerlei Unrechtsbewusstsein. Mit einem Blogger mit zweifelhaftem Ruf spricht er über seine Taten. Opfer können in solchen Fällen meist wenig tun.
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Bernhard H., der im Juli 2019 wegen schwerer Kindesentziehung und mehr als 100-maligem sexuellen Missbrauch einer Unter-14-Jährigen zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden und im vergangenen Herbst auf Bewährung vorzeitig aus der Haft entlassen worden war, hat sich kürzlich in einem verstörenden, siebenteiligen Video auf Youtube ausführlich zu seinen damaligen Taten geäußert. In dem mehr als drei Stunden ...