Das Amtsgeheimnis ist kein Versteck mehr

Martin Horn und der Landesdatenschutzbeauftragte Stefan Brink diskutierten über das Prinzip der Informationsfreiheit.  

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. Informationsfreiheit heißt: Daten einer Verwaltung sind nicht mehr deren weggeschlossener Schatz, sondern können von jedermann eingesehen und verwendet werden. Der Bürger ist kein Bittsteller mehr, sondern bekommt begründungsfrei Zugang ...

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