Das Heimgehen fällt oft schwer

Thomas Birmelin, Jugendsachbearbeiter beim Polizeirevier Müllheim, kümmert sich um die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes.  

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MÜLLHEIM (ukw). Wenn in der Disco so richtig die Post abgeht, fällt das Heimgehen oft schwer. Doch für Jugendliche schiebt der Gesetzgeber allzu ausschweifenden Nächten einen Riegel vor. Nachtschwärmer unter 18 Jahren, die ohne erwachsene Begleitperson unterwegs sind, müssen laut Jugendschutzgesetz zur Geisterstunde die Lokalitäten verlassen.

Und damit diese Zeit auch eingehalten wird, ist Thomas Birmelin, der Jugendsachbearbeiter beim Müllheimer Polizeirevier, gemeinsam mit Kollegen ebenfalls zu später Stunde an den Schauplätzen von Tanzvergnügen und froher Stimmung unterwegs.
Bei ihren Kontrollgängen treffen die Beamten immer wieder ...

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