"Das hilft beiden Seiten"
Honorarordnung für Ingenieure wurde überarbeitet.
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Die HOAI, die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, regelt seit 1977 einheitlich für eine breite Palette an Planungsleistungen, was Architekten und Ingenieure ihren Auftraggebern in Rechnung stellen dürfen. Seit Juli gilt eine neue Fassung dieser Bundesverordnung.
Bei der Ingenieurkammer in Stuttgart ist man hoch erfreut, dass es nun wieder einmal zu einer Novellierung der HOAI kam – zumal damit eine Anhebung der Honorare verbunden ist. Diese Erhöhung fällt für unterschiedliche Leistungsbereiche verschieden hoch aus . Im Schnitt liegt sie bei 17 Prozent. Das klingt ...