Das Reizgas und die Menschenwürde

Angespannte Verhältnisse in einer Wohnanlage beschäftigen Polizei und Gerichte / Angeklagte hatte mit Berufung keinen Erfolg.  

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FREIBURG. Gereizt ist die Atmosphäre in einer Wohnanlage in einer Gemeinde im Hochschwarzwald schon seit einigen Jahren. Für den Polizeiposten am Ort gehört die Adresse zu den Reizwörtern, denn sie steht für Arbeit im Überfluss. Jetzt hat das Landgericht Freiburg in zweiter Instanz die Berufung einer 57-jährigen Wohnungseigentümerin gegen eine erstinstanzliche Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung zurückgewiesen.

Die Frau, die im Februar 2001 einen Nachbarn mit Reizgas attackiert hatte, muss eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 50 Mark bezahlen.
Termin zur mündlichen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht in Freiburg: Die Angeklagte tritt mit ihrem Anwalt auf. Während der mehrstündigen Verhandlung traut sie sich nicht, ihren ...

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