Den Fußgängern eine Chance

Steinens Gemeinderat diskutiert über wieder aufgetauchten Verkehrsschau-Antrag / Am Höllsteiner Friedhof darf gebaut werden.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Für Fußgänger gibt es am Ausgang der B...Vorfahrt vor Autofahrern zu gewähren.   | Foto: Robert Bergmann
Für Fußgänger gibt es am Ausgang der B317-Unterführung an der Höllsteiner Gewerbestraße bereits einen Zebrastreifen. Nun wünscht sich Steinens SPD -Fraktion eine Verkehrsschau mit dem Ziel, an dieser Stelle Radfahrern die Vorfahrt vor Autofahrern zu gewähren. Foto: Robert Bergmann

STEINEN. In öffentlicher Sitzung hat Steinens Gemeinderat am Dienstag den kleinen Bebauungsplan beim Höllsteiner Friedhof nach der Offenlage mit dem Satzungsbeschluss auf den Weg gebracht. Außerdem wurde über den Antrag der SPD-Fraktion zur Ausrichtung einer Verkehrsschau beraten.

Verkehrsschau: Aus der Versenkung aufgetaucht ist im Rathaus der Antrag der SPD vom 19. September 2017 auf Ausrichtung einer Verkehrsschau im Herbst vergangenen Jahres. Terminlich ist der Antrag nicht mehr ganz aktuell, von den vorgeschlagenen Themen her ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel