Der Eigentümer einer Wiehremer Mehrfamilien-Gründerzeitvilla ließ das Gebäude baulich auf Vordermann bringen. Das Problem: Es steht unter Denmalschutz. Der Besitzer wurde von der Stadt zum Rückbau von zwei Dachflächenfenstern und einem Dachaufbau verpflichtet. Der Hausbesitzer klagte vor dem Verwaltungsgericht – und bekam nun teils Recht, teils nicht.
"1903" steht in einer Jugendstilvignette als Baujahr an einer Wiehremer Mehrfamilien-Gründerzeitvilla. Der aktuelle Eigentümer ließ die unter Denkmalschutz stehende Villa in jüngerer Zeit baulich auf Vordermann bringen – "gravierend" mehr als es der ...