Grenzen der Rechtschreibung

Denzlinger Rat streicht den Apostroph im Flurnamen Hinter’m Hof – darf er das?

BZ-Plus Ist die Bezeichnung Hinter’m Hof mit der deutschen Rechtschreibung vereinbar? Nach Zweifeln im Denzlinger Rat, will die Verwaltung den Namen im Bebauungsplan ändern. Doch ganz so klar ist der Fall nicht.  

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Hinter’m Hof oder Hinterm Hof? Unklarheit besteht, welche Bezeichnung nun korrekt ist? Foto: Markus Zimmermann
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