Der Gesetzgeber muss für Klarheit und Rechtsfrieden sorgen

EXPERTEN ZUM THEMA (2): Die Vorsteueraufteilung bei Gebäuden, die teilweise privat vermietet und teilweise gewerbliche genutzt werden, ist umstritten.  

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PaulineArndt  | Foto: Umwelt-Campus Birkenfeld
PaulineArndt Foto: Umwelt-Campus Birkenfeld
LÖRRACH. Wird eine Immobilie zum Teil an private Mieter und zum anderen Teil als Gewerbefläche an Unternehmer vermietet, handelt es sich steuerrechtlich um ein gemischt genutztes Gebäude. Der Eigentümer bezieht sowohl umsatzsteuerfreie, als auch in der Regel umsatzsteuerpflichtige Mietumsätze. Die auf die Herstellungskosten des Hauses oder auf laufende Eingangsleistungen (zum Beispiel ...

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