Der Mörder bleibt regungslos: Das Urteil im Lübcke-Prozess
Dieser Prozess ist ein historischer: Erstmals sind im Deutschland der Nachkriegszeit zwei Rechtsextreme angeklagt, einen Politiker ermordet zu haben. Der Haupttäter bekommt lebenslang.
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Wieder und wieder haben sie es hinter sich gebracht. Sind den Weg aus ihrem Heimatdorf Wolfhagen-Istha bei Kassel nach Südwesten gefahren zum Oberlandesgericht in Frankfurt am Main. So, wie sie am Donnerstagmorgen eintreten in Saal 165 C, dunkel gekleidet, den Blick starr nach vorn gerichtet, einander dicht folgend, erinnert das jedes Mal an eine Prozession. Vorn die Frau und Mutter, Irmgard Braun-Lübcke, dahinter die beiden erwachsenen Söhne, Jan-Hendrik und Christoph. Erst als sie sitzen, schauen sie hinüber zu den beiden Männern, die als Haupttäter und als Gehilfe angeklagt sind, ihren Ehemann und Vater getötet zu haben, erschossen aus einem Meter Entfernung. Seit eineinhalb Jahren ist Walter Lübcke nun tot.
Das Verfahren hat eine historische Dimension
An diesem Donnerstag, dem ...