Der Lahrer Einzelhandel und die Dienstleistungsbranche begrüßen den Öffnungsbeschluss von Bund und Ländern. Neben der Erleichterung bleiben aber noch viele Fragen.
Bund und Länder sehen in ihrem Öffnungsbeschluss fünf Schritte vor. Am kommenden Montag, 8. März, können demnach Buchhandlungen unter bestimmten Bedingungen öffnen, auch körpernahe Dienstleistungen sind möglich. Bei einer Inzidenz von unter 50 auf Kreisebene dürfen im Einzelhandel Kunden bedient werden. Die BZ hat sich dazu in Lahr umgehört. Allerdings schafft erst die neue Corona-Landesverordnung Rechtssicherheit, die am Freitagnachmittag noch nicht vorlag.
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