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Die Arroganz der Macht

Thomas Hauser
  • Di, 29. Januar 2002
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Vor dem Verfassungsgericht geht es um die Gewaltenteilung zwischen Regierung und Parlament.

Wenn die Verfassungsrichter in Karlsruhe heute über den Eilantrag von Union und FDP beraten, dann gilt es, einen ziemlich einmaligen Fall zu entscheiden: Muss eine Regierung einen Nachtragshaushalt vorlegen, um ein Vorhaben genehmigen zu lassen, dessen Kosten den Haushalt des laufenden Jahres überhaupt nicht belasten?

Die Bundesregierung will zusammen mit europäischen Partnern ein Transportflugzeug für die Bundeswehr bauen lassen. Dass dieses Flugzeug nötig ist, ist unstreitig. Der Ärger begann ...

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