Lärm
Die Basler Polizei will mit einer verlängerten Mahnfrist mehr Lärmsünder sanktionieren
Wer in Basel mit Party-Musik stört oder gegen Auflagen zur Straßenmusik verstößt, muss rascher mit Bußen rechnen. Dafür wird die Mahnfrist verlängert.
sda
Mo, 7. Jul 2025, 14:00 Uhr
Basel
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Wer Party-Lärm macht oder die Straßenmusik-Vorschriften ignoriert, riskiert im Wiederholungsfall mit größerer Wahrscheinlichkeit eine Buße. Die Kantonspolizei Basel-Stadt verlängert nämlich per 1. Juli die Frist für die behördliche Mahnung von heute 14 auf 30 Tage. Die Praxis habe gezeigt, dass die jetzige Frist in vielen Fällen viel zu kurz sei, teilte die Polizei am Montag mit. Dabei ist diese Maßnahme vor allem auf Straßenmusik und Lärmklagen gemünzt. Wenn die Polizei nach drei oder vier Wochen beispielsweise erneut wegen zu lauter WG-Partys in dieselbe Liegenschaft ausrücken muss, kann sie keinen Bezug auf den letzten Einsatz nehmen, da die Mahnfrist bereits verstrichen ist. Sie kann dann nur erneut eine Verwarnung aussprechen, was für die betroffenen Nachbarn unbefriedigend ist, wie es im Communiqué heißt. Auch bei der Straßenmusik und -kunst hat die Polizei festgestellt, dass manche Personen die jetzige kurze Mahnfrist gezielt ausnutzen, um ihre Einnahmen zu optimieren.
Es gibt Regeln zu Standorten und Spielzeiten
Gewisse Musikerinnen und Musiker wissen, dass die polizeilichen Kontrollen sehr aufwendig sind und daher die Wahrscheinlichkeit klein ist, nach nur zwei Wochen nochmals erwischt zu werden, wie ein Sprecher der Polizei gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erläuterte. Mit einer Verlängerung der Frist auf dreißig Tage steigen hingegen die Chancen, dass sie bei einer erneuten Übertretung der Polizei ins Netz gehen und dann eine Ordnungsbuße erhalten.
Straßenmusik ist in Basel-Stadt erlaubt, jedoch gibt es unter anderem Regeln zu den Standorten und Zeiten der Darbietungen. Seit der Totalrevision des Übertretungsstrafgesetzes im Jahr 2020 muss die Polizei bei gewissen Tatbeständen wie Ruhestörung eine behördliche Mahnung aussprechen, bevor sie eine Ordnungsbuße verhängen kann.