Behördliche Sicherheitsmaßnahme

Auf der Kraftwerksinsel Birsfelden weist eine neue Beschilderung auf mögliche Gefahren hin

Die gleichzeitige Nutzung der Kraftwerkinsel als Naherholungsgebiet und Industriestandort birgt Risiken. Dies belegt eine aktuelle Gefährdungsanalyse. Der Kanton will nun für mehr Sicherheit sorgen.  

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Die Kraftwerksinsel ist Naherholungsge... Gefahren sind nicht zu unterschätzen.  | Foto: Tiefbauamt Baselland
Die Kraftwerksinsel ist Naherholungsgebiet und Industriestandort zugleich. Die Gefahren sind nicht zu unterschätzen. Foto: Tiefbauamt Baselland

Die Birsfelder Kraftwerkinsel ist in den 1950er-Jahren mit dem Bau des Wasserkraftwerks und der Schleuse entstanden. Mittlerweile ist sie ein wichtiges Naherholungsgebiet geworden. Die gemischte Nutzung birgt seit jeher ein gewisses Gefahrenpotenzial. Deshalb gelten teilweise Bade- und Fußgängerverbote. Trotzdem seien sich viele der Gefahren nicht bewusst, die von den Industrieanlagen ausgehen, so der Kanton Basel-Land in einer Pressemitteilung.

Die Kraftwerkinsel ist ein wichtiges Naherholungsgebiet in der Region und wird durch das Kraftwerk Birsfelden intensiv bewirtschaftet. In der Schleuse verkehren außerdem Schiffe vom und zum Hafen Birsfelden, die häufig Gefahrengüter für die benachbarte chemische Industrie transportieren.

In der Nähe der Industrieanlagen zu baden, ist zu gefährlich

Eine Gefährdungsanalyse eines unabhängigen Beratungsunternehmens bestätigt, dass weiterhin ein erhebliches Risiko für Badende, Schwimmende, Wassersporttreibende, Fischerinnen und Fischer vorliegt. Deshalb bleibe das Badeverbot im Rhein bestehen, erklärt der Kanton. Dies werde außerdem durch eine auffälligere Beschilderung unterstrichen. Von den Industrieanlagen gehe ein erhöhtes Risiko für Leib und Leben aus, weshalb das Einhalten der Verbotszonen der eigenen Sicherheit diene.

Aus diesem Grund habe der Kanton die Beschilderung erneuert und im Schleusenbereich das richterliche Betretungsverbot durch ein allgemeines Fußgängerverbot ersetzt, so die Mitteilung weiter. Dadurch werde künftig das Fischen in diesem Bereich nicht mehr möglich sein. Zuwiderhandelnde kann die Polizei künftig direkt mit einem Bußgeld ahnden. Der Fischereiverein Birsfelden wurde über diese Änderung informiert.

Die Gefährdungsanalyse hat das Tiefbauamt des Kantons Basel-Landschaft durchführen lassen. Die Maßnahmen wurden in Absprache mit dem Tiefbauamt Basel-Stadt, dem Amt für Raumplanung Basel-Landschaft, dem Amt für Umweltschutz und Energie Basel-Landschaft, dem Amt für Wald und Wild beider Basel, der Polizei Basel-Landschaft, den Schweizer Rheinhäfen und der Gemeinde Birsfelden verabschiedet.

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