Die Beeinträchtigung muss fühlbar sein EXPERTEN ZUM THEMA (2): Bauherren können bei Verzögerungen entschädigt werden für entgangenen Wohnkomfort. Christian Wendel Mo, 28. Jul 2014 Kreis Lörrach Artikelvorlesen lassen Zu den Kommentaren Artikel teilen Facebook Mail Link kopieren Christian Wendel Foto: zvg LÖRRACH. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 8. Mai 2014, VII ZR 199/13, dem Bauherrn bei der verzögerten Fertigstellung seiner Immobilie einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung für entgangenen Wohnkomfort ... > Artikel verlinken Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden: Die Beeinträchtigung muss fühlbar sein (veröffentlicht am Mo, 28. Jul 2014 auf badische-zeitung.de) © 2025 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.
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