Ausnahmeregelung

Die Freien Wähler Offenburg wollen Hebammen das Parken erleichtern

Die Freien Wähler Offenburg fordern eine Parkausnahmeregelung für Hebammen. Die Begründung steht in ihrem Antrag.  

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Hebammen soll nach dem Willen der Frei...enburg ihre Arbeit erleichtert werden.  | Foto: Annette Riedl (dpa)
Hebammen soll nach dem Willen der Freien Wähler Offenburg ihre Arbeit erleichtert werden. Foto: Annette Riedl (dpa)

Hebammen leisten einen wesentlichen Beitrag zur Gesundheitsversorgung von Schwangeren, Wöchnerinnen und Neugeborenen, heißt es im Antrag und Schreiben der Freien Wähler, insbesondere im ambulanten Bereich. Ihre Arbeit sei mobil, zeitkritisch und oft mit kurzen Einsatzzeiten an wechselnden Orten verbunden.

Aktuell bestehe in Offenburg keine Möglichkeit für Hebammen eine Ausnahmegenehmigung zum Parken zu erhalten, wie sie für den medizinischen Dienst oder für Pflegedienste bereits praktiziert werde. Dies führe in der täglichen Arbeit zu erheblichen organisatorischen Belastungen, Zeitverlust und unnötigen Bußgeldern, die den ohnehin angespannten Versorgungsalltag zusätzlich erschwerten.

Andere Städte machen vor, wie es geht

Andere Städte – darunter Freiburg, Mannheim, Stuttgart, Köln, Essen, Hamburg, Berlin, Düsseldorf, München, Bremen – hätten bereits entsprechende Regelungen eingeführt. Diese hätten sich bewährt, entlasteten die Hebammen und hälfen mit, eine verlässliche Versorgung sicherzustellen.

Laut GKV-Spitzenverband sind im Umkreis von zehn Kilometern um Offenburg 31 Hebammen gemeldet, im Umkreis von 15 Kilometern mehr als 50 Hebammen, heißt es in dem Antrag weiter. Hebammen dürfen im Umkreis von bis zu 25 Kilometern tätig sein und benötigten somit eine flexible und rechtssichere Parkregelung.

Deshalb fordern die Freien Wähler in ihrem Antrag, dass die Stadt Offenburg eine Parkerleichterung für freiberuflich tätige Hebammen einführt, die im Rahmen der häuslichen Betreuung (Vor- und Nachsorge) tätig sind. Diese Regelung solle sich an der bereits bestehenden Praxis der Stadt Freiburg orientieren. Dort sind alle freiberuflich tätigen Hebammen mit gültiger Berufszulassung gegen Nachweis berechtigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Dieser wird für eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren gegen eine gestaffelten Jahresgebühr (erstes Jahr 70 Euro, zweites Jahr 120 Euro, drittes Jahr 170 Euro), erteilt.

Die Freien Wähler bitten die Verwaltung, die Einführung einer Parkerleichterung für Hebammen analog zur Regelung für den medizinischen Dienst vorzubereiten, die Gebührenordnungen und Antragsverfahren anzupassen und dem Gemeinderat Offenburg zeitnah eine entsprechende Satzungsänderung oder Verwaltungsvorschrift zur Beschlussfassung vorzulegen.

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