"Die Gäste mögen es nicht, wenn ihre Kleider nach Rauch riechen"
BZ-UMFRAGE zum Rauchen in Gaststätten und Restaurants / Immer mehr Bereiche ohne blauen Dunst / Aber unterschiedliche Handhabung.
RHEINFELDEN. Vor einigen Wochen wurde ein Gesetz zum Schutz von Nichtrauchern in öffentlichen Gaststätten verabschiedet. Dieses besagt, dass Lokale mit mehr als 40 Sitzplätzen einen Nichtraucherbereich von etwa 30 Prozent der Fläche ausweisen sollten. Die Durchführung erfolgt aber zunächst noch auf freiwilliger Basis. Wie die Gaststätten in Rheinfelden mit der neuen Verordnung umgehen, erfragte unsere Mitarbeiterin Susanne Himmelsbach.
Stefanie Blass, "Zum Wilden Mann", Eichsel:Wir haben ein Nebenzimmer mit 50 Plätzen, in dem nicht geraucht werden sollte. Leider ist es zum Beispiel an Sonntagen nicht ganz einfach dies so einzuhalten, da viele Kunden wenig einsichtig sind. Wir ...