Die Kooperation der Justiz im Dreiländereck funktioniert – meistens
Ein Angeklagter wird am Amtsgericht freigesprochen. Die französischen Behörden blockierten die Zusammenarbeit. Für die Verantwortlichen in Lörrach ist der Fall jedoch eine drastische Ausnahme.
Im Dreiländereck ist die Arbeit über Grenzen hinweg Alltag. Das klappt – meistens. Foto: Volker Hartmann
Vor einigen Wochen wurde vom Amtsgericht ein 36-jähriger Mann wegen mehrerer Einbrüche verurteilt. Ein zweiter Angeklagter, der im Elsass wohnt, musste aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden. In diesem Fall hatte die französische Seite die Zusammenarbeit blockiert – in dieser Drastik eine Ausnahme, sagen Richter Martin Graf und Oberstaatsanwalt Rainer Hornung-Jost. ...