Coronaschutz
Die Maskenpflicht endet in Lörrach nicht beim Eisschlecken

Auch im Freien müssen medizinische Masken getragen werden, doch viele nehmen es damit nicht so genau. Essen oder trinken scheinen gute Gründe, die Maske abzulegen. Doch wirklich erlaubt ist es nicht.
Eine Allgemeinverpflichtung, die das Tragen von Schutzmasken in bestimmten öffentlichen Räumen regelt, hat das Landratsamt am Dienstag herausgegeben. Eine solche Verfügung gab es schon bis Mitte Februar, aufgrund der steigenden Inzidenzzahlen wurde sie wieder in Kraft gesetzt. Neu ist dabei vor allem eins: Auch im Freien ist nun das Tragen einer medizinischen Maske – also einer OP- oder FFP2-Maske – Pflicht. Wie bereits in den Geschäften oder in Öffentlichen Verkehrsmitteln reicht eine ...