Die Uni-Klinik, der Müll, das Urteil

Richterin verurteilt Angestellten der Uni-Klinik wegen Bestechlichkeit und ehemaligen Geschäftsführer wegen Bestechung.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

Das Amtsgericht hat den 49-jährigen Leiter der Materialwirtschaft der Uni-Klinik Freiburg und den 63-jährigen ehemaligen Geschäftsführer einer Firma für medizinischen Bedarf wegen Bestechlichkeit einerseits und Bestechung andererseits zu Geldstrafen von je 120 Tagessätzen verurteilt.

Es ging um die Einführung eines neuartigen Abfalltrennsystems im Jahre 1993. Die Tagessatzhöhe wurde bei dem 49-jährigen Freiburger auf 150 Mark festgesetzt. Das Gericht hat außerdem den Verfall der 26 000 Mark angeordnet, die der Klinik-Angestellte von dem Unternehmen erhalten hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen den 49-jährigen Angestellten der Uni-Klinik Anklage wegen Bestechlichkeit erhoben, weil er im Februar 1994 von dem Lieferanten des Ende 1993 neu eingeführten Abfalltrennsystems ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel