Bundesteilhabegesetz

Die vereinigte Behindertenhilfe der Region protestiert gegen eine Resolution des Offenburger Kreistags

Der Kreistag will am Dienstag in einer Resolution das Bundesteilhabegesetz als teures Bürokratiemonster kritisieren. Das sehen 22 Organisationen der Behindertenhilfe in der Region anders.  

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Nicht das Bundesteilhabegesetz sei ein...che Faktoren außerhalb, sagt die ABGO.  | Foto: zlikovec (stock.adobe.com)
Nicht das Bundesteilhabegesetz sei eine teure Fehlkonstruktion, sondern etliche gesetzgeberisch und wirtschaftliche Faktoren außerhalb, sagt die ABGO. Foto: zlikovec (stock.adobe.com)

Die Arbeitsgemeinschaft der Behindertenhilfe in der Ortenau (AGBO) sieht, anders als die Kreistagsresolution, nicht das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und seinen aus AGBO-Sicht unverhandelbaren Kern als Problem, sondern Kostenfaktoren, die laut seiner Stellungnahme, außerhalb dieses Gesetzes liegen.

Kern des Gesetzes sei, den behinderten Menschen ins Zentrum zu setzen. Das setze die UN-Behindertenrechtskonvention um und sei somit politischer Konsens. Diese Personenzentrierung stärke Selbstbestimmung, Teilhabe und Wahlfreiheit der betroffenen Menschen. Genau das sei das Ziel der Reform gewesen – weg von pauschalen Strukturen, hin zu passgenauer Unterstützung, so die AGBO. Das sei kein bürokratischer Selbstzweck, sondern eine menschenrechtliche Verpflichtung. Die positiven Effekte seien bei den Menschen inzwischen deutlich spürbar. "Allerdings", räumt die AGBO ein, "erkaufen wir uns diesen Fortschritt viel zu teuer". Denn der administrative Aufwand sei unverhältnismäßig. Das binde bei Verwaltung und Trägern erhebliche Ressourcen, die besser in direkte Unterstützung fließen sollten. "Wir brauchen einfachere Verfahren, klare Standards, digitale Schnittstellen sowie ein risiko- und stichprobenbasiertes Controlling, statt flächendeckender Kleinteiligkeit", fordert die Arbeitsgemeinschaft.

Hier stehe die AGBO als fachkundiger Gesprächspartner weiterhin bereit. Alle Mitglieder arbeiteten mit dem Ortenaukreis kooperativ und auf Landesebene aktiv an einfachen Lösungen mit.

Maßgebliche Kostentreiber der letzten Jahre lägen außerhalb des BTHG: Die Stellungnahmen nennt deutliche Baukostensteigerungen und Neubaupflichten aufgrund landesrechtlicher Heimbauvorgaben, gestiegene Energie- und Lebensmittelpreise, stark erhöhte Tariflöhne in der Sozialen Arbeit und Pflege, insbesondere in der Folge der Corona-Krise, eine wachsende Zahl Leistungsberechtigter durch höhere Lebenserwartung und verbesserte Diagnostik. Das seien jedoch keine Argumente gegen Teilhabe, sondern ein Auftrag, die Finanzierung besser zu gestalten.

Mehr Effizienz könne durch pauschaliertere Leistungsvereinbarungen, weniger Nachweis-Mikromanagement, mehr Vertrauen und einen Fokus auf Ergebnisse statt Minuten- und Formularlogik erreicht werden. Konkret an den Ortenaukreis appellieren die ABGO-Mitglieder, darunter die Lebenshilfe Offenburg-Oberkirch-Lahr: "Menschen mit Behinderungen dürfen nicht zu Opfern von Haushaltskonsolidierung werden." Inklusion sei kein "freiwilliger Posten", sondern Verfassungsauftrag und Menschenrecht.

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