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Die Würde eines behinderten Menschen

Simone Lutz
  • Do, 23. Februar 2012
    Freiburg

     

800 Euro Geldstrafe wegen Beleidigung.

Der Angeklagte aus dem Hochschwarzwald, der sich selbst verteidigt, weiß, wie es ist, vor Gericht stehen zu müssen. Schon mehrmals ist er auffällig geworden: Gehorsamsverweigerung bei der Bundeswehr, Hausfriedensbruch, gefährliche Körperverletzung, unerlaubter ...

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