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Die Zeche zahlt der Trinker

  • Katharina Fraunhofer

  • Mi, 12. Oktober 2005
    Rheinfelden

Ab sofort wird unmäßiger Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen mit bis zu 5000 Euro bestraft.

RHEINFELDEN. Grölende, betrunkene Jugendliche in der Nacht, am nächsten Morgen zertrümmerte Wodkaflaschen und Bierdosen: Die Rheinfelder Schulhöfe und Kinderspielplätze werden zunehmend zu Treffpunkten für regelrechte Saufgelage; Ausgangspunkte für Straftaten wie Schmierereien oder blinde Zerstörungswut. Das soll nun anders werden: Ab sofort gilt auf allen öffentlichen Plätzen Zechverbot. Wer bei einem Trinkgelage erwischt wird, muss bis zu 5 000 Euro Strafe zahlen.

Künftig werden die Streifenpolizisten verstärkt die Rheinfelder Spielplätze, Schulhöfe und Parkanlagen kontrollieren. Finden die Beamten größere ...

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