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Zu: "Geheimdienst setzt AfD-Einstufung aus", Beitrag von Jan Sternberg und Felix Huesmann (Politik, 9. Mai)

Diese Schlagzeile ist schlichtweg falsch. Das Bundesamt für Verfassungsschutz kommuniziert die Einstufung bis zur Klärung einer Klage der AfD, welche das BfV für unbegründet hält, durch ein Gericht nicht in der Öffentlichkeit. Die Einschätzung als rechtsradikale Bestrebung bleibt bestehen. Das wird selbst im Artikel so wiedergegeben. Bitte stellen Sie in Ihrer Redaktion sicher, dass juristische Sachverhalte korrekt wiedergegeben werden.

Wolfgang Schneider, Vogtsburg
Schlagworte: Wolfgang Schneider, Felix Huesmann, Jan Sternberg

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