Droge mit Grußkarte geschmuggelt

24-jähriger Angeklagter wollte seinem Bruder, der im Gefängnis sitzt, einen Gefallen tun / Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.  

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Drogen lassen sich in verschiedenster ...r seinem Bruder ins Gefängnis brachte.  | Foto: dpa (Fredrik Von Erichsen)
Drogen lassen sich in verschiedenster Verpackung schmuggeln – wie hier mit Kräutern getarnt. Ein 24-Jähriger stand als Angeklagter vor dem Schopfheimer Amtsgericht, weil er ein Drogenbriefchen in einer Grußkarte versteckt hatte, das er seinem Bruder ins Gefängnis brachte. Foto: dpa (Fredrik Von Erichsen)

SCHOPFHEIM. Langwierige Beweisaufnahme, Zeugenbefragung und ausgiebige Vernehmung des Angeklagten: Bei der Verhandlung wegen unerlaubtem Drogenbesitz vor dem Schopfheimer Amtsgericht war all dies nicht nötig. Der 24-jährige Angeklagte machte keinerlei Versuch, die ihm zur Last gelegten Vorwürfe zu leugnen oder die Angelegenheit in einem positiven Licht erscheinen zu lassen: "Es stimmt alles", sagte er. Und: "Das war nicht gut."

Der Angeklagte hatte demnach Anfang dieses Jahres ein Drogenbriefchen ins Gefängnis geschleust, um seinem dort einsitzenden drogenabhängigen Bruder 0,36 Gramm Stoff zukommen zu lassen: Um die Droge ins Gefängnis zu schmuggeln, hatte der Angeklagte eine Grußkarte so präpariert, dass sich das Pulver ...

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