Droge mit Grußkarte geschmuggelt
24-jähriger Angeklagter wollte seinem Bruder, der im Gefängnis sitzt, einen Gefallen tun / Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt.
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SCHOPFHEIM. Langwierige Beweisaufnahme, Zeugenbefragung und ausgiebige Vernehmung des Angeklagten: Bei der Verhandlung wegen unerlaubtem Drogenbesitz vor dem Schopfheimer Amtsgericht war all dies nicht nötig. Der 24-jährige Angeklagte machte keinerlei Versuch, die ihm zur Last gelegten Vorwürfe zu leugnen oder die Angelegenheit in einem positiven Licht erscheinen zu lassen: "Es stimmt alles", sagte er. Und: "Das war nicht gut."
Der Angeklagte hatte demnach Anfang dieses Jahres ein Drogenbriefchen ins Gefängnis geschleust, um seinem dort einsitzenden drogenabhängigen Bruder 0,36 Gramm Stoff zukommen zu lassen: Um die Droge ins Gefängnis zu schmuggeln, hatte der Angeklagte eine Grußkarte so präpariert, dass sich das Pulver ...