Drogen statt Kinderpornos
Angeklagter kann Vorwürfe teilweise aus dem Raum schaffen / Geldstrafe von 300 Euro.
. Ein 22 Jahre alter Angeklagter aus Wehr wurde vom Amtsgericht Bad Säckingen wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Geldstrafe von 300 Euro (15 Tagessätze à 20 Euro) verurteilt. Im Strafbefehl wurde ihm außerdem vorgeworfen, im Besitz eines kinderpornografischen Videos gewesen zu sein; dagegen legte er Einspruch ein. In der Verhandlung konnte er diesen Vorwurf entkräften und wurde deswegen freigesprochen.
Bei einer Durchsuchung im Mai 2019 fand die Polizei in der Wohnung des 22-Jährigen einen Joint plus 12,5 ...