Die Staatsanwaltschaft erhebt keine Anklage gegen eine Teppichwäscherei, die überhöhte Preise verlangt hatte. Es gebe nicht genügend Hinweise für Betrug oder Wucher.
Sein Geschäft in der Wiehre hat das unseriöse Unternehmen bereits aufgegeben, rechtliche Konsequenzen müssen die Geschäftsführer voraussichtlich nicht fürchten. Bei zweien hat die Staatsanwaltschaft die ...