Bundesverfassungsgericht

Durfte Joachim Gauck NPD-Mitglieder abwertend als "Spinner" titulieren?

Muss Bundespräsident Joachim Gauck immer neutral und sachlich sein? Oder darf er die Anhänger der NPD auch mal als "Spinner" bezeichnen? Das wird bald das Bundesverfassungsgericht entscheiden, das an diesem Dienstag über eine Organklage der NPD gegen Gauck verhandelte.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Mitglieder der NPD demonstrieren  im  Berliner Stadtteil Hellersdorf.  | Foto: dpa
Mitglieder der NPD demonstrieren im Berliner Stadtteil Hellersdorf. Foto: dpa
Anlass war eine Diskussion mit Berliner Schülern im August 2013. Gauck hatte im Zusammenhang mit der NPD Bürger gelobt, "die auf die Straße gehen und den Spinnern ihre Grenzen aufzeigen". Die NPD klagte, der Bundespräsident habe damit die Chancengleichheit der Parteien verletzt. Die ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel