Hahn darf sonn- und feiertags draußen krähen

Freiburger Verwaltungsgericht lässt die Gemeinde abblitzen.
EFRINGEN-KIRCHEN/FREIBURG (BZ). Tierisches Gerichtsurteil: Das Verwaltungsgericht Freiburg hat mit Beschluss vom 22. Dezember dem Eilantrag von Haltern eines Hahns teilweise statt gegeben. Diesen war von der Gemeinde Efringen-Kirchen unter Androhung von Zwangsgeld aufgegeben worden, ihren Hahn werktags von 12 bis 15 Uhr und von 19 bis 8 Uhr sowie sonn- und feiertags ganztags in einem artgerechten, schallisolierten Stall zu halten. Nachbarn hatten sich ...