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Die Standardgröße eines Stoppschilds beträgt dem Verkehrszeichenkatalog zufolge 900 mal 900 Millimeter. Die Übergröße von 1050 mal 1050 Millimeter kommt bei Straßen mit höheren Geschwindigkeiten zum Einsatz, damit es auch aus größerer Entfernung rechtzeitig zu erkennen ist.
Die Straßenverkehrsordnung führt das Stoppschild als Verkehrszeichen Nummer 206. Es wurde mit der Einführung einer neuen Straßenverkehrsordnung am 1. März 1971 für verbindlich erklärt.
Ein Bußgeld in Höhe von zehn Euro riskiert, wer an einem Stoppschild das "unbedingte Haltgebot" ignoriert. Vorausgesetzt, niemand wurde gefährdet oder geschädigt, sonst wird’s teurer.
Knallrot war schon bei den ersten Eisenbahnsignalen im 19. Jahrhundert die favorisierte Farbe für "Halt!".