Ein "Fahrtenbuch" für den Rechner
Experte zum Thema: Wer seinen Computer von der Steuer absetzen möchte, darf ihn nur zu zehn Prozent privat nutzen
Janine Krebs
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LÖRRACH. Eines der häufigsten Arbeitsmittel, das in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend gemacht wird, ist der Computer (PC). In diesem Zusammenhang sind wichtige Grundsätze für den vom Steuergesetzgeber eingeräumten Werbungskostenabzug zu beachten. Werbungskosten sind nach Paragraf 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG), alle Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.
Den Ansatz der Werbungskosten kann der Arbeitnehmer nur dann geltend machen, wenn eine so gut wie ausschließliche Nutzung für berufliche Zwecke vorliegt. Die private Nutzung darf hierbei nicht mehr als zehn Prozent überschreiten. Dies kann dem Finanzamt beispielsweise durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden. Falls die private ...