Ein selbsternannter Detektiv bleibt trotz Verleumdungen straffrei
Die Ermittlungen gegen einen selbsternannten Detektiv aus dem Wiesental sind wegen Schuldunfähigkeit eingestellt. Üble Nachrede und Sachbeschädigung reichen für eine Unterbringung nicht aus.
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Ein wegen Verleumdung und übler Nachrede sowie Sachbeschädigung in mehreren Fällen – unter anderem Urin-Attacken auf Rathäuser und die BZ-Geschäftsstellen in Schopfheim und Lörrach – angezeigter Mann mit Wohnsitz im Kleinen Wiesental kommt straffrei davon: Wie die Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen mitteilt, wurde das Ermittlungsverfahren gegen den selbsternannten Privatdetektiv eingestellt. Eine Anklage könne ...