Verwaltungsgerichtshof
Einfrieren der Corona-Alarmstufe II in Baden-Württemberg wohl rechtswidrig

Die Landesregierung will das "Einfrieren" der Corona-Alarmstufe II in der kommenden Woche beenden. Das erklärte eine Sprecherin als Reaktion auf einen Beschluss des VGH.
Der hatte die Maßnahme zuvor als "voraussichtlich rechtswidrig" bezeichnet und Teile der Corona-Verordnung Studienbetrieb zum kommenden Montag gekippt. An den Hochschulen gelten nun zunächst die milderen Regeln der Alarmstufe I.
Der in Mannheim ansässige VGH gab einem ungeimpften Pharmazie-Studenten Recht, der sich dagegen gewandt hatte, dass nicht-immunisierte Studierende aufgrund der eingefrorenen Alarmstufe II von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen weitgehend ausgeschlossen sind. Durch den entsprechenden Absatz in der Corona-Verordnung Studienbetrieb sah er sich in seinem Recht auf Ausbildungsfreiheit verletzt. Das von der Landesregierung verkündete "Einfrieren" der Alarmstufe II sei zu Unrecht mit der Omikron-Variante begründet worden.
Was kritisiert das Gericht?
Der erste Senat des VGH hat den entsprechenden §2 Absatz 5 der Corona-Verordnung Studienbetrieb mit Ablauf des Sonntags außer Vollzug gesetzt. Sofern die Regelung sich auf die eingefrorene Alarmstufe II berufe, sei sie voraussichtlich rechtswidrig. Die Richter ...