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Verwaltungsgerichtshof

Einfrieren der Corona-Alarmstufe II in Baden-Württemberg wohl rechtswidrig

Jens Schmitz
  • Fr, 21. Januar 2022, 12:49 Uhr
    Südwest

Die Landesregierung will das "Einfrieren" der Corona-Alarmstufe II in der kommenden Woche beenden. Das erklärte eine Sprecherin als Reaktion auf einen Beschluss des VGH.

Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen k...“, urteilt der VGH (Symbolbild).  | Foto: Christoph Soeder (dpa)
Erhebliche Grundrechtsbeschränkungen könnten „nicht abgekoppelt von der Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz angeordnet werden“, urteilt der VGH (Symbolbild). Foto: Christoph Soeder (dpa)

Der hatte die Maßnahme zuvor als "voraussichtlich rechtswidrig" bezeichnet und Teile der Corona-Verordnung Studienbetrieb zum kommenden Montag gekippt. An den Hochschulen gelten nun zunächst die milderen Regeln der Alarmstufe I.

Worum geht es in dem Beschluss?
Der in Mannheim ansässige VGH gab einem ungeimpften Pharmazie-Studenten Recht, der sich dagegen gewandt hatte, dass nicht-immunisierte Studierende aufgrund der eingefrorenen Alarmstufe II von Präsenzveranstaltungen an Hochschulen weitgehend ausgeschlossen sind. Durch den entsprechenden Absatz in der Corona-Verordnung Studienbetrieb sah er sich in seinem Recht auf Ausbildungsfreiheit verletzt. Das von der ...

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