Elektronischer Rundumschlag um 8 Uhr morgens

Eine 46 Jahre alte Angeklagte muss sich wegen einer beleidigenden E-Mail vor dem Amtsgericht in Schopfheim verantworten.  

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BAD SÄCKINGEN/SCHOPFHEIM (hibu). Es war ein Rundumschlag gegen Justiz und Polizei, zu dem eine 46 Jahre alte Angeklagte in einer E-Mail am 21. Juni 2017 morgens um 8 Uhr ausholte. Weil ihre Wortwahl darin in Teilen persönlich ...

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