Kommentar

EnBW-Kauf: Nach bestem Wissen und Gewissen?

Der EnBW-Kauf war verfassungswidrig, so das Urteil des Staatsgerichtshofs. Begründung: Verfassungsbruch. Der Landtag wurde um sein Recht geprellt – und das von seinem heutigen Präsidenten.  

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Willi Stächele will „nach bestem...und Gewissen“ entschieden haben.  | Foto: dapd
Willi Stächele will „nach bestem Wissen und Gewissen“ entschieden haben. Foto: dapd
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