Im Freiburger Rathaus liebäugelt man mit der Idee, innerorts Tempo 30 als Richtgeschwindigkeit festzulegen. Möglich machen könnte das die geplante Neufassung des Straßenverkehrsgesetzes.
Im ersten Anlauf war im November die Novelle des Bundesverkehrsgesetzes im Bundesrat gescheitert. Im Ländergremium war man mit einer Passage nicht zufrieden, die die Begründungen für verkehrsrechtliche Anordnungen neufasste. Diese "müssen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des ...