Seit dem 18. Juni 1970 dürfen Menschen, die 18 Jahre oder älter sind und einen deutschen Pass haben, in Deutschland wählen gehen. Dieses Mindestalter gibt es, weil die meisten denken, dass man erwachsen sein und Politik verstehen sollte, um wählen zu können. Die Altersgrenze von 18 Jahren ist so im deutschen Grundgesetz festgeschrieben. In Niedersachsen und einigen anderen Bundesländern dürfen auch schon 16-Jährige wählen – wenn bestimmt werden soll, wer die Stadt regieren soll, in der sie leben.
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