Erlaubt oder nicht erlaubt?

In Friedlingen führt eine widersprüchliche Beschilderung zu unerwarteten Knöllchen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Dieser Hinweis fand sich noch am 1. Ju...zone in der Friedlinger Blauenstraße.   | Foto: Koschmieder
Dieser Hinweis fand sich noch am 1. Juni in der Parkbewirtschaftungszone in der Friedlinger Blauenstraße. Foto: Koschmieder

WEIL AM RHEIN. Als Michael Koschmieder am 1. Juni sein Auto in der Friedlinger Blauenstraße parkte, um auf die Tram umzusteigen, glaubte er alles richtig gemacht zu haben. Ein Schild neben seinem Parkplatz verkündete wörtlich, dass das "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" sei. Dennoch gab’s wenig später ein Verwarnungsgeld über 10 Euro.

Begründet wurde der Strafzettel damit, dass er vergessen habe, seine Parkscheibe zu stellen und hinter die Windschutzscheibe zu legen. Denn seit dem 1. Dezember gilt in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel