Erlaubt oder nicht erlaubt?
In Friedlingen führt eine widersprüchliche Beschilderung zu unerwarteten Knöllchen.
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WEIL AM RHEIN. Als Michael Koschmieder am 1. Juni sein Auto in der Friedlinger Blauenstraße parkte, um auf die Tram umzusteigen, glaubte er alles richtig gemacht zu haben. Ein Schild neben seinem Parkplatz verkündete wörtlich, dass das "Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt" sei. Dennoch gab’s wenig später ein Verwarnungsgeld über 10 Euro.
Begründet wurde der Strafzettel damit, dass er vergessen habe, seine Parkscheibe zu stellen und hinter die Windschutzscheibe zu legen. Denn seit dem 1. Dezember gilt in ...