Erst nachbessern, dann bauen
Das Verwaltungsgericht Freiburg gibt den Klägern gegen den Hochwasserpolder Elztalmündung nur zum Teil Recht.
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FREIBURG. Der Hochwasserpolder Elzmündung auf dem Gebiet der Gemeinden Schwanau und Kappel-Grafenhausen darf gebaut werden. Bevor das aber geschieht, verlangt das Verwaltungsgericht Freiburg noch Nachbesserungen an den Plänen. Mit dieser Forderung haben die Richter in ihrem gestern verkündeten Urteil den Klagen gegen diesen Abschnitt des Hochwasserschutzes am Rhein teilweise Recht gegeben.
Die 112 Klägern haben damit freilich ihr eigentliches Ziel verfehlt – nämlich den Rückehalteraum für Hochwasser zu verhindern. Das für das Vorhaben zuständige Umweltministerium äußerte sich deshalb zufrieden über den Ausgang des Prozesses: "Das Gericht ...