Es bleibt die freie Wahl

Auf das kommunale Glasfasernetz dürfen sich nach Abschluss von Pachtverträgen auch weitere Anbieter aufschalten.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Stefan Bernauer (rechts), Breitbandbea...inderäten die kommunizierende Technik.  | Foto: Wilfried Dieckmann
1/2
Stefan Bernauer (rechts), Breitbandbeauftragter der Gemeinde, erläuterte im Rahmen der Einweihung der Schaltzentrale für Breitband, dem sogenannten PoP, den Gemeinderäten die kommunizierende Technik. Foto: Wilfried Dieckmann

. Der Ausbau für Schnelles Internet in Grafenhausen geht voran. 260 Häuser wurden ans Glasfasernetz angeschlossen, 118 werden vom Provider Stiegeler IT versorgt. Immer wieder taucht aber die Frage auf: Muss man bei dem Anbieter, der bei der Ausschreibung des Landkreises den Zuschlag für die Versorgung erhalten hat, auch anschließen? "Nein, auf das Netz kann sich jeder Anbieter aufschalten", betonte Prokuristin Marina Stiegeler auf BZ-Anfrage.

Betreiberzuschlag
Bereits im letzten Sommer wurden in Grafenhausen die ersten Anschlüsse an das Glasfasernetz geschaltet. "Die Ortsteile Mettenberg und Buggenried haben den Anschluss geschafft", hob damals Bürgermeister Christian Behringer im Rahmen der Feierstunde zur Inbetriebnahme des zentralen Gebäudes, dem PoP ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel