Mit Gewinn leben

Es ist nicht erlaubt, das Halten von Haustieren generell in Mietverträgen zu verbieten

Die Frage, ob ein Mieter in seiner Wohnung Hunde oder Katzen halten darf, führt oft zum Streit mit dem Vermieter.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Gut für Katzen (links) und Hunde: Ein ...ot in Mietverträgen ist nicht zulässig  | Foto: Happy monkey
Gut für Katzen (links) und Hunde: Ein allgemeines Haustierhaltungsverbot in Mietverträgen ist nicht zulässig Foto: Happy monkey 
Die Rechtsprechung hat inzwischen klargestellt, dass ein generelles Haustierhaltungsverbot in einer Klausel ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel