Bundesverfassungsgericht
Europawahl: Fünf-Prozent-Klausel ist verfassungswidrig
Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Die Wahl von 2009 muss deshalb aber nicht wiederholt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht.
afp
Mi, 9. Nov 2011, 10:52 Uhr
Deutschland
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen