Bundesverfassungsgericht

Europawahl: Fünf-Prozent-Klausel ist verfassungswidrig

Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Klausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Die Wahl von 2009 muss deshalb aber nicht wiederholt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht.  

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Andreas Voßkuhle (Zweiter von links) f...äsident des Bundesverfassungsgerichts.  | Foto: dpa
Andreas Voßkuhle (Zweiter von links) fungiert als Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Foto: dpa
Gemäß des am Mittwoch in Karlsruhe verkündeten Urteil verstößt die Sperrklausel gegen die Chancengleichheit der Parteien. Ohne die deutsche Klausel ...

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