Gerichtsentscheid

Ex-Sicherungsverwahrte: Dauerüberwachung ist rechtens

Sie sind nach wie vor gefährlich - daher ist die Dauerüberwachung der Ex-Sicherungsverwahrten in Freiburg rechtens. Das entschied das Verwaltungsgericht und lehnte einen Antrag der Betroffenen ab.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Ex-Sicherungsverwahrte: Dauerüberwachung ist rechtens.  | Foto: WoGi - Fotolia
Ex-Sicherungsverwahrte: Dauerüberwachung ist rechtens. Foto: WoGi - Fotolia
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Eilanträge von drei aus der Sicherungsverwahrung entlassenen Sexualstraftätern abgelehnt. Diese wollten, dass ihre 24-Stunden-Observation beendet wird. (Aktenzeichen: 4 K 2629/10, 4 K 2631/10, 4 K 2633/10).
Die drei Männer waren Mitte des ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel